Stellungnahme des Chaos Computer Club e.V.

zu den Vorstellungen des Bundesministeriums des Innern zur Terrorismusbekämpfung

Berlin, 22. Oktober 2001

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Bislang hat das Bundesinnenministerium die nach den Terroranschlägen des September 2001 ausgearbeiteten Vorschläge für Massnahmen bzw. Gesetzesänderungen und -ergänzungen nicht offiziell zur öffentlichen Diskussion gestellt. Trotzdem sind die entsprechenden Dokumente teilweise im freien Umlauf verfügbar [1].

In einem demokratischen Rechtsstaat muss jedoch auch das Gebot der Transparenz der für die Sicherheit zuständigen Behörden, der Gesetzgebers und letztlich der Regierung herrschen, damit der Bürger sich frei informieren und an der Diskussion beteiligen kann. Das Internet schafft hier eine Grundlage, die Kommunikation zwischen Staat und Bürger zu verbessern.

Die derzeitige Handlungsweise des Innenministers und seiner Behörde, im verborgenen Vorschläge und Gesetzesentwürfe auszuarbeiten, die weitreichende Einschränkungen bisheriger Grundrechte und eine starke Ausdehnung staatlicher Überwachungsmaßnahmen beinhalten, kritisieren wir daher aufs Schärfste.

Im folgenden möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, die Diskussion um die Bekämpfung des Terrorismus zu versachlichen und die ausgearbeiteten Maßnahmen im Bezug auf ihre Zielgerichtetheit aber auch ihrer Schädlichkeit im Sinne einer auf Selbstbestimmungsrechten beruhenden Demokratie zu bewerten.

Angesichts der Fülle der vorgeschlagenen bzw. ausgearbeiteten Maßnahmen ließ es sich nicht vermeiden, sich in dieser ersten Stellungnahme zunächst auf die unmittelbar den Bereich Datenschutz, Telekommunikation und Überwachungstechnologien betreffenden Maßnahmen zu beschränken.

Ein Mehr an Überwachung bedeutet nicht mehr Sicherheit. Überwachungsmaßnahmen bringen immer auch die Frage nach der Überwachung derjenigen auf, denen Überwachungsmaßnahmen zugestanden werden. In der deutschen Geschichte gibt es genug Beispiele, wie mangelnde Kontrolle staatlicher Befugnisse letztlich demokratische Prinzipien ad absurdum führt.

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Entscheidendes Problem ist aber der vom Bundesinnenminister offenbar favorisierte Vorschlag der Unterbringung von "verdeckten" bzw.
"verschlüsselten" Merkmalen in den Personaldokumenten. Damit wird dem BürgerInnen und Bürgern die Möglichkeit entzogen, gegen etwaige Verwechslungen bzw. falsch erhobene bzw. fälschlich zugeordnete Merkmale vorzugehen.

Die Erhebung und Speicherung der Religionszugehörigkeit und die anschließende pauschale Verdächtigung aller z.B. muslimischen Studenten bzw. Mitbürger kann also kaum als verfassungskonform bezeichnet werden.

Zur Verdeutlichung des Missbrauchspotentials hätte das Innenministerium ebenso eine Tragepflicht eines äußeren Identifikationsmerkmals (gelber Stern an der Jacke o.ä.) bei einer Erfüllung der Rasterfahndungskriterien (muslimisch, studentisch, bisher nicht vorbestraft / aufgefallen) vorschlagen können.

Die Auflistung von Vorschlägen zur Bekämpfung von Computerkriminalität in einem Papier des Innenministeriums zur Terrorismusbekämpfung wirft zunächst die Frage nach dem Zusammenhang auf. Gerade die Terroranschläge der letzten Wochen sind dem Bereich der "low-tech" Kriminalität zuzuordnen und haben bislang genau keinen nachgewiesenen Bezug zu modernen Kommunikationsnetzen.

Die Zentralisierung der Ermittlungen zum Bundeskriminalamt ist schon aus technischer Sicht fragwürdig, da Beweissicherung und die technische Untersuchung von Anlagen in der Regel auch Vorortermittlungen benötigt.

Ein Zusammenhang zur Terrorismusbekämpfung ist für uns nicht erkennbar. Die zu einer zentralisierten Abwicklung der Ermittlungen nötigen automatisierten Schnittstellen bringen erhebliche Mißbrauchspotentiale mit sich. Die Sicherung von Computernetzwerken geschieht nicht durch Überwachung und die Erschaffung von staatlichen Zugangsmechanismen, sondern durch eine dezentrale und spezifische Absicherung der Systeme.

sind allesamt altbekannte Forderungen der Geheimdienste, ohne daß ein Bezug zu terroristischen Aktivitäten bzw. zur Bekämpfung des Terrorismus vorliegt.

Die aufgeführten Maßnahmen lehnen wir grundsätzlich ab, da es sich um pauschale Zugriffsrechte handelt, bei denen immer auch unbeteiligte Dritte in ihren Grundrechten beschnitten werden.

Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Forderung nach dem

ist zwar grundsätzlich verständlich, in den vorliegenden Form des Entwurfes eines TKÜV allerdings ebenfalls ein Pauschalinstrument zur Verpflichtung der Provider, staatlichen Zugriff zu ermöglichen. Die Überprüfung eines entsprechenden richterlichen Beschlusses und die der rechtsstaatlichkeit einer Maßnahme muß auch im Internet-Zeitalter gewährt sein.

 

[1]

BMI-Sicherheitspaket zur Terrorismusbekämpfung Darstellung der gesetzlichen Maßnahmen Datum und Quelle unbekannt:

http://www.ccc.de/CRD/schilyterror1.pdf

 Stellungnahme des Bundesministerium der Justiz vom 17.10.2001 zu den Vorschlägen des Bundesministerium des Innern:

http://www.ccc.de/CRD/20011017BMJ.PDF